gesetzlicher Zinssatz 6% noch rechtens?
Dass das Finanzamt eine Verzinsung der Steuerrückstände vornehmen darf, ist bereits vom BFH bestätigt worden (BFH, 20.04.2011, I R 80/10). Damit ist die Vollverzinsung gemäß § 233a AO verfassungsgemäß. Zur Zeit wird geklärt, ob die Höhe der Verzinsung (6%) noch … Lesen fortsetzen