Warenlager und Ausstattung als Geschäftsveräußerung
Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer; sie sind nicht steuerbar, § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Umsatzsteuer
Getaggt Geschäftsveräußerung im Ganzen, Hamburg, Müller, Steuerberater, Umsatzsteuer, Warenbestand, Warenlager
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