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verbilligte Vermietung

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses gilt zukünftig bereits als voll entgeltlich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Eine über diesem Betrag liegende Miete berechtigt somit insgesamt zum vollen Werbungskostenabzug. Beträgt bei einer verbilligten Vermietung die Miete … Lesen fortsetzen

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