Steuerzahlung: Fristversäumnisse können teuer werden
(Foto: ©JMG/PIXELIO/www.pixelio.de) Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Säumnis- und Verspätungszuschlägen. Erstere fallen zwangsläufig an, wenn der Betrieb seine Steuern nicht fristgerecht bezahlt. Die Finanzbeamten haben hier keinen Spielraum. Säumniszuschläge entstehen von Gesetztes wegen. Die Höhe beträgt 1% der Steuerschuld für jeden angefangenen Monat. Jedoch … Lesen fortsetzen