Fehler beim Finanzamt- Schweigen erlaubt
Der Bundesfinanzhof stellt mit seinem Urteil klar (BFH, 04.12.2012, VIII R 50/10): Es liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben wurde, aber durch einen Fehler seitens des Finanzamtes zuviele Steuern zurückgezahlt wurden beziehungsweise zu wenig Steuern eingefordert wurden. Der Steuerpflichtige … Lesen fortsetzen