Der Brötchenstreit
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben eine Übereinkunft getroffen, dass Lebensmittelspenden an die Tafeln und sonstige Einrichtungen zur Unterstützung von Bedürftigen nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln sollen Abgaben an solche Institutionen nach den offiziellen Öffnungszeiten … Lesen fortsetzen