1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Meinung, dass die 1%-Regelung zur Besteuerung des Privatanteils dann nicht anzuwenden sei, wenn im privaten Bereich des Nutzers weitere private Pkw zur Verfügung stehen und diese dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert ähnlich sind. … Lesen fortsetzen