BFH, 20.01.2016, II R 34/14
Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren Leitsätze Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden … Lesen fortsetzen