Treppenlift – außergewöhnliche Belastung
Gesundheits- bzw. Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und in der Einkommensteuer berücksichtigt werden, wenn ein ärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Das Finanzgericht Münster (Urteil, 18.09.2012, 11 K 3982/11 E) hat nun festgestellt, dass bei Vorliegen eines ätzlichen … Lesen fortsetzen