BFH, 04.06.2014, I R 21/13
Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung Leitsätze Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 resultieren, … Lesen fortsetzen
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Getaggt CPM, Gewerbesteuer, Hamburg, I R 21/13, Mueller, Steuerberater
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