Höchstbetrag für Handwerkerleistungen verdoppelt
Laut BFH-Urteil vom 18.10.2012 ist die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind. Quelle: BFH Urteil v. 18.10.2012, … Lesen fortsetzen