Ehegattenveranlagung ab 2013
Reduzierung der Veranlagungsmöglichkeiten ab 2013: Abschaffung der besonderen Veranlagung gemäß § 26c EStG für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung, Abschaffung der getrennten Veranlagung gemäß § 26a EStG, Ersatz der Möglichkeit der getrennten Veranlagung durch die Einzelveranlagung. Es gibt somit nur noch folgende … Lesen fortsetzen