doppelte Haushaltsführung
Notwendiger Mehraufwand bei der doppelten Haushaltsführung § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG bestimmt, dass die notwendig entstandenen Mehraufwendungen aufgrund einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bei den entsprechenden Einkünften abgezogen werden können “… und zwar unabhängig … Lesen fortsetzen