Rechtsfolgen bei Aufbewahrungsmängeln
Aufbewahrung – Werden die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (Buchungsbelege, Rechnungen, Lieferscheine, Aufzeichnungen, Registrierkassenstreifen, Warenbestandsaufzeichnungen…) nicht aufbewahrt, können sie der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden. Die Finanzbehörde kann dann die Besteuerungsgrundlagen wegen fehlender Aufbewahrung der Unterlagen schätzen; § 162 AO. Diese Schätzungsbefugnis greift … Lesen fortsetzen