Werbungskostenpauschbetrag
Der Pauschbetrag für Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit bei einer aktiven Beschäftigung erhöht sich von € 920 auf € 1.000 pro Jahr. Die Erhöhung trat bereits für das Jahr 2011 in Kraft. Dabei wurde der Betrag rückwirkend berücksichtigt und zwar erstmals … Lesen fortsetzen