BFH, 19.05.2016, X R 14/15
Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung Leitsätze 1. Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht … Lesen fortsetzen
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Getaggt 19.05.2016, Außenprüfung, CPM, Hamburg, Müler, Steuerberater, X R 14/15
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