Führungslosigkeit einer GmbH
Das Amtsgericht Potsdam hatte in einem Fall zu entscheiden, ob bei Unerreichbarkeit des Geschäftsführers bereits eine Führungslosigkeit der Gesellschaft vorlag. Das Gericht vertrat die Meinung, dass die Führungslosigkeit gemäß § 15a Abs. 3 i.V. § 10 Abs. 2 Satz 2 … Lesen fortsetzen