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Passt Omi regelmäßig und unentgeltlich auf die Enkel auf, können die anfallenden Fahrtkosten wohl als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Das FG Baden-Würtemberg entschied, dass die Aufwendungen zu 2/3 steuerlich abgezogen werden dürfen. Die Betreuungsleistungen der Großmütter seien Dienstleistungen, auch wenn sie unentgeltlich erbracht wurden. Es komme nur darauf an, ob die getroffene Vereinbarung zwischen den Eltern des Kindes und der Großmutter/Großeltern über den Fahrtkostenersatz auch zwischen fremden Dritten so üblich wäre. Nach Auffassung der Richter ist es nicht entscheidend, ob eine fremde Betreuungsperson für die Betreuungsleistung selbst ein Honorar gefordert hätte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 4 K 3278/11)
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Sehr geehrter Herr Leienbach,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur werdenden Großvaterschaft. Es wäre schön, wenn wir dieses Thema persönlich besprechen könnten, da einige persönliche Daten in die richtige Beurteilung des Sachverhaltes einfließen müssen.
Rufen Sie einfach an, wenn Sie hierzu Zeit finden.
MfG
Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
meine leibliche Tochter erwartet ein Kind. Es wird nach den Berechnungen der begleitenden Ärzte am 21. Januar 2013 um 08:13 Uhr MEZ das Licht der Welt erblicken. Meine Ehefrau ist gut vier Jahre jünger als ich, wird aber trotzdem Oma. Wir haben beide einen Führerschein, wohnen in Pullach bei München. Wir werden abwechselnd alle 4-5 Tage den Enkel unentgeltlich besuchen. Was kommt dabei raus? Hoffentlich mehr als Spritkosten.
Hochachtungsvoll Ihrer Antwort entgegensehend,
Gerd Leienbach