(Foto: ©Wilhelmine-Wulff/PIXELIO/www.pixelio.de)
Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse kann man die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto beantragen. Der Grundfreibetrag beträgt 1028,89 Euro monatlich. Erhöht wird der Grundfreibetrag um etwaige Pauschalbeträge, um das Existenzminimum dre zu bepfändeten Person zu sichern.
Achtung: Pfändungsschutz gibt es seit 01.Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto.
Zur Einrichtung eines P-Kontos sind die Kreditinstitute verpflichtet.
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg