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Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll regeln, dass auf den Spieleinsatz eine fünfprozentige Steuer zu erheben sei. Der Vertrag sieht zudem vor, das staatliche Lottomonopol grundsätzlich zu erhalten, den Glücksspielmarkt jedoch in begrenztem Umfang für private Anbieter zu öffnen.
Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage werden nach der Sportwettenprivatisierung nicht nur im Inland veranstaltete Sportwetten von der Steuer erfasst, sondern auch ausländische Veranstalter werden einbezogen. Aber auch nur dann, sofern sich der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags in Deutschland befindet.
Quelle: dpa/asc
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg