Neues zum Thema Sportwetten

©Rainer-Sturm/PIXELIO/www.pixelio.de(Foto: ©Rainer-Sturm/PIXELIO/www.pixelio.de)

Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll regeln, dass auf den Spieleinsatz eine fünfprozentige Steuer zu erheben sei. Der Vertrag sieht zudem vor, das staatliche Lottomonopol grundsätzlich zu erhalten, den Glücksspielmarkt jedoch in begrenztem Umfang für private Anbieter zu öffnen.

Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage werden nach der Sportwettenprivatisierung nicht nur im Inland veranstaltete Sportwetten von der Steuer erfasst, sondern auch ausländische Veranstalter werden einbezogen. Aber auch nur dann, sofern sich der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags in Deutschland befindet.

Quelle: dpa/asc

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Sonstige Steuern, Umsatzsteuer und getaggt als , , . Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>