Gewerbesteuer – abzugsfähige Betriebsausgabe?

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Die Gewerbesteuer ist zweifellos eine Betriebsausgabe. Nun wird darüber gestritten, ob die Nichtabziehbarkeit dieser Ausgabe verfassungsgemäß ist.
Das Finanzgericht Hamburg zweifelt, ob die Streichung der Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß ist und legte die in seinem Urteil vom 29. Februar 2012, Az.: 1 K 48/12 dar.

Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen 1 R 21/12 anhängig. Nach dem  Nettoprinzip sind Betriebsausgaben grundsätzlich steuerlich abziehbar und daher ist es strittig, ob Rechtfertigungsgründe für die Verletzung des objektiven Nettoprinzips vorliegen.

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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