(Foto: ©Rainer-Sturm/PIXELIO/www.pixelio.de)
Der Steuerbonus auf Handwerksarbeiten wird derzeit überprüft. Bereits seit 2003 können Kunden 20 Prozent des Rechnungsanteils für Handwerksarbeiten bei ihnen zu Hause direkt von der Einkommensteuer abziehen. Ob der Steuerbonus mit dem Höchstbetrag von derzeit 1.200 Euro jährlich noch gerechtfertigt ist, untersucht Ernst & Young im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. In einem Zwischenbericht zeichnete sich bereits ab, dass der Vorteil gekürzt werden könnte. Und die Finanzministerkonferenz forderte im Vorfeld, künftig nur Rechnungen ab 300 Euro zum Steuerbonus zuzulassen.
Quelle: hbk
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg