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Viele Angestellte fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Der Chef kann die Zeitkarten sponsern oder ganz bezahlen. Bis zu 44 Euro monatlich sind steuerfrei. Den höheren Betrag kann der Betrieb mit 15 Prozent pauschal versteuern und übernehmen. Ansonsten wäre er normaler Arbeitslohn.
Bei Jahreskarten, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 2579/09), ist jedoch eine Aufteilung auf zwölf Monate nicht zulässig. Ob dies zutrifft, entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof (Az. VI R 56/11).
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg