Was können Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen?

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Nicht nur der Kaufpreis, auch die Nebenkosten werden unter Umständen abgeschrieben und können nicht auf einmal abgezogen werden. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise die Makler- und die Notargebühr, die Grunderwerbsteuer aber auch die Kosten für den Grundbucheintrag. Zu beachten ist allerdings, dass die Kosten die auf das Grundstück entfallen gar nicht abgeschrieben werden dürfen. Da ein Grundstück nicht abnutzbar ist, wirken sich diese Kosten erst wieder beim Verkauf steuerlich aus.

Das Darlehen selbst ist natürlich nicht berücksichtigungsfähig, da die Anschaffungskosten ja bereits über die Abschreibung des Gebäudes geltend gemacht werden. Aber die Darlehenszinsen sind Werbungskosten und können abgesetzt werden. Aber nur, wenn die Immobilie vermietet wird, oder vermietet werden soll.

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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