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(Foto: ©Gerd-Altmann/PIXELIO/http://www.pixelio.de
Börsennotierte Unternehmen müssen ihren Aktionären wichtige Entscheidungen früher mitteilen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Hintergrund ist der Fall Jürgen Schrempp bei Daimler – Anleger fühlten sich bei dessen Abgang zu spät informiert.
Ein Aktionär klagte gegen Daimler, da er sich 2005 zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte.
“Die Richter gaben ihm recht. Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge. Nun haben er und zahlreiche weitere Kläger gute Aussicht auf Schadenersatz. Über die einzelnen Fälle entscheidet der Bundesgerichtshof.”
Den gesamten Bericht gibt es hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/schrempp-insiderinformation-daimler-aktie/
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg