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(Foto: ©Uwe-Steinbrich/PIXELIO/http://www.pixelio.de
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt und damit auch noch selbst Strom erzeugt, ist sehr viel weniger abhängig von den Energieunternehmen und somit von den stetig steigenden Strompreisen. Klingt soweit erstmal einfach, doch sobald der Anlagenbetreiber den Strom nicht nur selbst nutzt, sondern mindestens zehn Prozent in das öffentliche Netz einspeist, gibt es einige steuerliche Regeln zu beachten.
Beispiel Umsatzsteuer:
Wer Umsatzsteuer ausweist, muss auch auf den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen, angenommen werden 0,18 Euro pro Kilowattstunde. Wer also pro Jahr 2.000 Kilowattstunden Strom selbst verbraucht, muss 68,40 Euro (2.000 kWh x 0,18 Euro/kWh x 19 Prozent) zahlen.
Den gesamten Bericht gibt es unter:
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg