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(Foto: ©Dieter-Schütz/PIXELIO/http://www.pixelio.de
Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden.
Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wurde seit dem 1. Januar 2012 wieder mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert.
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg