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(Foto: ©Dr.-Klaus-Uwe-Gerhardt/PIXELIO/http://www.pixelio.de
Anlässlich der Gespräche zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern („Huckepackverfahren“) verständigt. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden.
Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass Bund und Länder nach der Einigung nunmehr die Voraussetzungen dafür geschaffen hätten, um erstmals 2013 gemeinsame Anleihen zu begeben. Ziel ist ein intelligentes Schuldenmanagement. Bund und teilnehmende Länder haften somit bei den Emissionen jeweils nur für ihre eigenen Anteile, d.h. es gäbe keine gesamtschuldnerische Haftung. Eine gemeinsame Haftung sei schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Schuldaufnahme solle in einer gemeinsamen Anleihe erfolgen, jedoch haftet jeder Teilemittent nur im Rahmen seines Emissionsvolumens individuell.
Die technischen Einzelheiten der Umsetzung einer gemeinsamen Anleiheemission von Bund und Ländern werden derzeit geprüft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg