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(Foto: ©Jochen-Bucanac/PIXELIO/www.pixelio.de)
Aufwendungen für betriebliche Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter sind Betriebsausgaben. Ärgerlich wird es, wenn das Finanzamt die Ausgaben als versteckten Arbeitslohn ansieht und Lohnsteuer fordert.
Eine Betriebsveranstaltung bleibt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht, pro Jahr nur höchstens zwei Betriebsveranstaltungen stattfinden und die einzelne Betriebsveranstaltung pro Arbeitnehmer höchstens 110,00 € brutto kostet (Freigrenze).
Bei dem Betrag von 110,00 €, der die Umsatzsteuer mit einschließt, handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegen die Kosten auch nur geringfügig darüber, so ist nicht nur der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag.
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg