Ehegattenarbeitsvertrag: Minijob oder Normalanstellung

©Barbara-Eckholdt/PIXELIO/www.pixelio.de

(Foto: ©Barbara-Eckholdt/PIXELIO/www.pixelio.de)

Es gibt zwei Varianten seinen Ehepartner im Betrieb anzustellen: Die Anstellung in Form eines Minijobs oder die Normalanstellung.

Welche der beiden die vorteilhaftere ist, richtet sich nach den Zielsetzungen des Unternehmers. Außerdem ist es entscheidend, welche Rolle der Ehepartner im Unternehmen spielen soll, also in welchem Umfang er “mit anpacken” möchte.

Zuletzt sollte noch geklärt werden, von welchen steuerlichen Vorteilen der Betrieb als auch der Ehepartner am meisten profitiert.

Stehen die steuerlichen Ersparnisse bei der Anstellung des Ehepartners im Vordergrund, dann ist die Anstellung als Mini-Jobber auf 400-Euro-Basis sicherlich die steuerlich beste Alternative.

Zu Detailfragen stehe ich hnen gern persönlich zur Verfügung.

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getaggt als , , . Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>