![]()
(Foto: ©Rainer-Sturm/PIXELIO/www.pixelio.de)
Das Finanzamt muss die Umsatzsteuer-Nachschau im Gegensatz zur regulären Betriebsprüfung und zur Umsatzsteuersonderprüfung nicht extra ankündigen. Der Prüfer steht unvermittelt vor der Tür und verlangt dabei Unterlagen zu umsatzsteuerlich strittigen Sachverhalten. Ziel des Spontan-Besuches ist es, dass der Unternehmer keine Zeit mehr hat, Unterlagen zu „verschönern“ oder Unterlagen vor einem angekündigten Besuch des Finanzamts zu vernichten. Rückwirkend zum 1.7.2011 im Zusammenhang mit den Erleichterungen zur elektronischen Rechnungsstellung, ist es dem Prüfer zudem erlaubt, auf Firmen-EDV zu zugreifen.
Wie kommt es eigentlich zu einer Umsatzsteuer-Nachschau?
Hat das Finanzamt anhand der eingereichten Erklärungen oder erhaltener Anzeigen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, wird es diese Zweifel ohne Verzögerung überprüfen wollen. Auch bei sehr hohen Vorsteuererstattungen kann eine Umsatzsteuer-Nachschau drohen.
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg