Steuerpflicht des Wehrdienstsoldes ab 01.01.2013

Das Jahressteuergesetz 2013 beinhaltet zahlreiche Änderungen und tritt ab 01.01.2013 in Kraft.

Die komplette Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehrdienst soll ab 2013 abgeschafft werden. Dabei bleibt nur noch der Gehaltsbestandteil Wehrsold steuerfrei. Im Monat sind das etwa 280 bis 350 EUR.

Weitere Bezüge – z. B. der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung – werden hingegen zukünftig steuerpflichtig. Dafür sollen im Gegenzug Eltern der freiwillig Wehrdienstleistenden bei Kindergeld und -freibetrag entlastet werden.

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller

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