Dreistes Steuersparmodell ohne Erfolg

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Ein Ehepaar (beide Angestellte) wählte jahrelang die Steuerklassen-Kombination III (Mann)/V (Frau). Bei der Steuererklärung entschieden sie sich dann für eine getrennte Veranlagung. So erhielt die Frau eine hohe Steuerrückzahlung, der Mann hingegen musste nachzahlen. Da der Ehemann hoch verschuldet war, versuchte das Finanzamt fünf Jahre vergeblich und ohne Erfolg, die Steuern einzutreiben. Im sechsten Jahr schließlich lehnte das Finanzamt den Antrag auf getrennte Veranlagung ab.

Das Finanzgericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamts und erklärte: Ehegatten, deren Lohnsteuer nach den Steuerklassen III und V erhoben wird, können wohl in der Jahressteuerveranlagung anstelle der Zusammenveranlagung auch die getrennte Veranlagung wählen. “Im  vorliegenden Fall wurde einerseits eine Steuererstattung erreicht, andererseits aber die Durchsetzung der damit verbundenen Steuernachforderung vereitelt.”

(FG Baden-Württemberg vom 21.4.2011, 2 K 4920/08)

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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