Sonderausgaben

In mehreren Beiträgen habe ich bereits über die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Krankheiten als außergewöhnliche Belastung berichtet.

Hiergegen werden die Beiträge an die Krankenkassen als Sonderausgaben berücksichtigt. Diese werden als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und mindern so den Gesamtbetrag der Einkünfte. Dies führt zu einem geringeren zu versteuernden Einkommen.

Wie hingegen die Krankenkassen diese Beiträge verwenden, ist für uns kaum einsehbar. Spiegel Online hat hierüber einen interessanten Bericht verfasst.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,818573,00.html

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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