Nachweispflichten für Ausfuhren

Zum 01. Januar 2012 hat sich die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geändert. Ziel war es, die Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (Drittländer) für Unternehmer neu darzustellen.

Ebenso sind einfacherer und eindeutigerer Nachweisregelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen geschaffen worden.

Die neuen Regelungen sollen der Bekämpfung des Umsatzsteuertbetruges dienen. Dies geschieht zum Beispiel durch zwingende Angaben einer eindeutigen Identifizierungsnummer bei Pkw.

Beklagt werden jedoch die sehr komplexen und in der Praxis nur mit hohem Aufwand verbundenen Regelungen beim Nachweis von Ausfuhrleistungen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Vereinfachungen beim Nachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Was zukünftig zu beachten ist und was unbedingt unternommen werden muss, um unbeschadet Finanzamtprüfungen zu überstehen, erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch.

Einen interessanten Artikel ist auch vom Deubner-Verlag verfasst worden. Dieser ist unter nachfolgendem, Link nachlesbar

http://www.deubner-steuern.de/aktuelles/steuerberatung/Nachweispflichten-BMF-verlaengert-Uebergangsfrist-11581711.html

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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